Bei der nächsten Sitzung am 21. Juni 2022 stimmen die Stadtverordneten über eine Initiative von CDU, FWG und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab, die das Angebot von Kinderbetreuungsplätzen für unter 3jährige Kinder (U3) fördern soll. Die Fraktionen beantragen gemeinsam, dass in Rosbach tätigen Tagesmüttern und -vätern zukünftig ein Zuschuss in Höhe von 100 EUR pro betreutem Kind und Monat gewährt wird. Neue Tagesmütter und -väter, die zusätzliche Plätze in Rosbach schaffen, sollen außerdem einen einmaligen Investitionszuschuss von 1.500 EUR erhalten können.
„Wir wollen einen zusätzlichen Anreiz schaffen für diese Alternative zur U3-Betreuung in der KiTa. Für die Stadt Rosbach ist dies eine günstige Möglichkeit, das Angebot in der Kinderbetreuung zu fördern“, so Jörg Egerter, Vorsitzender der CDU-Fraktion.
„Wenn mit der Förderung neue Plätze entstehen, wäre das bei der wachsenden Nachfrage nach U3-Betreuung ein schöner Erfolg. In Rodheim gibt es zum Beispiel gerade gar keine Tagesmutter,“ sagt der FWG-Fraktionsvorsitzende Christian Lamping
„Manchmal ist diese Form der Kinderbetreuung sogar wichtig für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, weil sie gegenüber der KiTa größere Flexibilität bei den Betreuungszeiten ermöglichen kann“, erklärt Ivo Lingnau, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN.
Mit Unverständnis reagieren CDU, FWG und GRÜNE auf den jüngsten Vorstoß der Rosbacher FDP, die KiTa-Elternbeiträge für Besserverdienende einseitig zu Lasten der Steuerzahler zu senken. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hatte die FDP ihre bereits über die Presse formulierte Forderung wiederholt, die Beiträge für die Kinderbetreuung für Besserverdiener zu reduzieren, ohne dass dafür ein Vorschlag zur Gegenfinanzierung erfolgte. Dies hätte zur Folge, dass dann die Allgemeinheit und damit alle Steuerzahler die dadurch entgangenen Einnahmen zu kompensieren hätten. Erfreulicherweise haben sich in der Ausschusssitzung nicht nur CDU, FWG und GRÜNE, sondern auch Stimme und SPD dagegen ausgesprochen. Eine formale Ablehnung war nicht nötig, da die FDP es vermied, einen konkreten Änderungsantrag zu stellen.
Auch die von der FDP formulierte Kritik am Aufnahmeverfahren der Stadt, das sich angeblich nur am Zeitpunkt der Anmeldung orientiere, konnte im Ausschuss durch einen kurzen Blick in die vorgelegte Kindertagesstätten-Satzung rasch widerlegt werden. In der Satzung wird bereits klargestellt, das zunächst Kinder, die aus besonderen sozialen und pädagogischen Gründen der Förderung und Betreuung bedürfen, aufgenommen werden. Danach werden die Kinder entsprechend der Kriterien nach § 24 SGB VIII aufgenommen. Dies sei bereits die gängige Praxis, wie die Verwaltung den Ausschussmitgliedern in der Sitzung berichtete.