Rosbacher Grüne stellen Liste für den Ausländerbeirat auf

Am 30. Dezember 2020 hat der Ortsverband Rosbach von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Liste mit Kandidat*innen für den kommunalen Ausländerbeirat aufgestellt. Die Ausländerbeiratswahl findet zusammen mit den Wahlen der Gemeindevertretungen, Ortsbeiräte und Kreistage am 14. März 2021 statt.

„In der Stadt Rosbach leben rund 1.300 Personen, die wahlberechtigt für den Ausländerbeirat sind. Obgleich in Abschnitt XII der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse Rechte und Pflichten des Ausländerbeirats geregelt werden, gibt es bislang bei uns kein solches Gremium,“ sagt die Rosbacher Fraktionschefin der Grünen, Betina Quägber-Zehe.

Nicht nur in Rosbach mangelt es bislang an einer eigenen politischen Vertretung für ausländische Mitbürger*innen. Die Wahlbeteiligung bei den Ausländerbeiratswahlen in 2015 hatte bundesweit einen Tiefstand von 6 Prozent erreicht; nur etwa 35.000 der rund 580.000 Wahlberechtigten hatten ihre Stimme abgegeben. In über 40 Kommunen, in denen aufgrund des Ausländeranteils ein Beirat gewählt werden konnte, fand die Wahl nicht statt, weil sich keine Kandidat*innen fanden.

„Durch die Aufstellung unserer Liste für den Ausländerbeirat erfolgt die Beteiligung von ausländischen Mitbürger*innen in Rosbach nun durch ein demokratisch gewähltes und legitimiertes Gremium. Eine laut Gesetz vom 6. Mai 2020 ersatzweise gebildete Integrationskommission besteht zur Hälfte aus ausländischen Bürger*innen und zur Hälfe aus benannten sozial engagierten Deutschen, die sich dann um integrative Belange „bemühen“,“ erklärt Marco Zanfino. Als Mitglied des Rosbacher Ortsverbands der Grünen tritt er bei der Wahl im März 2021 nicht nur für den Ortsbeirat und die Stadtverordnetenversammlung an, sondern auch für den Ausländerbeirat.

„Mit viel Engagement haben wir im vergangenen Jahr zahlreiche Ideen umgesetzt und Projekte angestoßen. Darüber freue mich. Verbesserungswürdig ist nach wie vor die Einbeziehung aller Bürger*innen in die demokratischen Prozesse, unabhängig von Alter und Herkunft. Die Vertretung der Interessen ausländischer Mitbürger*innen ist für mich ein wesentliches Instrument auf dem Weg zu mehr aktiver Beteiligung dieser Bürger*innen,“ sagt Michaela Colletti, Vorstandssprecherin des Ortsverbands Rosbach und des Kreisverbands Wetterau von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2020 das Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohner*innen an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften beschlossen. Dieses Gesetz ist am 16. Mai 2020 in Kraft getreten.

Gewählt wird der Ausländerbeirat nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohner*innen, auch Unionsbürger*innen, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaater*innen, wahlberechtigt sind. Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerber*innen zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet jedoch die Ausländerbeiratswahl in der betroffenen Kommune nicht statt.

Gemeinden mit mehr als 1.000 ausländischen Mitbürger*innen, die über keinen Ausländerbeirat verfügen, müssen nach dem Wortlaut des neuen Gesetzes die politische Teilhabe von Migrant*innen durch Bildung einer Integrationskommission gewährleisten. Diese besteht nur etwa zur Hälfte aus ausländischen Einwohner*innen.