Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die Machbarkeit eines Ausbaus des Weges an der L3352 zwischen Nieder-Rosbach und Rodheim als zeitgemäß nutzbaren Radweg zu prüfen. Dabei ist im Sinne einer langfristigen Planung zur Förderung der klimaneutralen Mobilität auch ein möglicher Ausbau in Abschnitten zu prüfen.
Begründung:
Die Verkehrswende hin zu klimaneutraler Mobilität bedarf der intelligenten Kombination der verschiedenen Verkehrsmittel. Gerade auf den kürzeren Strecken innerorts und zwischen den Stadtteilen kann das Fahrrad eine sinnvolle Alternative sein. Dazu benötigen wir eine zeitgemäße und gut nutzbare Radwege-Infrastruktur. Mit dem Radwegekonzept und dem Ausbau von Wegen wurde in den letzten Jahren viel erreicht. Allerdings stellt die direkte Verbindung zwischen Rodheim und Nieder-Rosbach entlang der L3352 immer noch eine eklatante Schwachstelle dar. Der aktuelle Weg ist ein Gehweg auf dem das Radfahren erlaubt ist („Radfahrer frei“). Er wird damit gerne und oft von verschiedenen Verkehrsteilnehmenden (zu Fuß, mit dem Fahrrad, E-Roller, Mobilitätshilfe….) genutzt und stellt die direkte asphaltierte und durch die Umgebung auch bei Dunkelheit notdürftig erhellte Verbindung zwischen den Stadtteilen Nieder-Rosbach und Rodheim dar. Selbst wenn sich die Nutzerinnen an die vorgesehene Beschränkung auf Schrittgeschwindigkeit halten, ist gefahrlose Begegnung und Überholen nur schwer zu realisieren. Deshalb wäre ein Ausbau eine Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und eine Chance diese Strecke für die Alternative Fahrrad deutlich attraktiver und sicherer zu gestalten.
Uns ist bewusst, dass diese Maßnahme voraussichtlich nicht kurzfristig realisierbar ist. Trotzdem ist es aus unserer Sicht essenziell festzustellen, welche Möglichkeiten bestehen und wie sie umgesetzt werden könnten. Eine Gesamtplanung könnte auch eine Realisierung in Teilabschnitten beschleunigen. Eine frühere teilweise Verbesserung der Situation wäre besser als Stillstand. Gleichzeitig wäre auch sichergestellt, dass keine anderen Maßnahmen einen dann geplanten Ausbau verhindern (z.B. Realisierung der Wohngebiete Am Belgesbaum oder Obergärten 2).