Christoph Sippel, Sprecher für Kommunales der GRÜNEN Landtagsfraktion erklärt zur Debatte am 12. März 2025 im Innenausschuss des Landtags zum Gesetzentwurf zur Reform des Kommunalrechts:
„Auch nach der Anhörung und Debatte im Innenausschuss halten die Regierungsfraktionen an der Änderung des Auszählverfahrens fest. Viele Anzuhörende haben in der schriftlichen Anhörung verfassungsrechtliche Bedenken an der Änderung des Sitzverteilungsverfahrens hin zu de-Hondt geäußert. Diese Bedenken konnte weder die Landesregierung noch CDU und SPD heute im Innenausschuss ausräumen. Insbesondere CDU und SPD werden von der Änderung des Auszählverfahrens profitieren. Die Koalition schafft sich so ein Wahlrecht um sich selbst zu bevorzugen. Die Regierungsfraktionen konnten außerdem nicht erklären, wieso sie den guten Kompromiss des Sainte-Laguë/Schepers-Verfahrens nicht gewählt haben, welches wir ihnen mehrfach vorgeschlagen haben.“
Die GRÜNEN in der Stadtverordnetenversammlung von Rosbach hatten sich gemeinsam mit den Fraktionen von FWG und FDP im Dezember 2024 gegen eine Veränderung des Auszählverfahrens ausgesprochen.