Antrag

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der FWG zur Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat der Stadt Rosbach v. d. Höhe auf, auf den Hessischen Städte- und Gemeindebund sowie den Hessischen Städtetag einzuwirken, in Anhörungen des Hessischen Landtags die von der Landesregierung geplante Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Bezug auf das Auszählverfahren und Bürgerentscheide entschieden abzulehnen.

Demokratie auf kommunaler Ebene bedeutet nach Meinung der Stadtverordneten auch das zur Geltung bringen einer Vielzahl unterschiedlicher Werte, Überzeugungen, Ansichten und Interessen durch verschiedene Parteien, Gruppierungen und Personen in den örtlichen Gremien zu fördern. Hierbei sollten die Positionen und der Wille der Wählerinnen und Wähler möglichst vollständig und differenziert abgebildet werden. Diese Vielfalt zu sichern ist Pflicht aller demokratisch gewählten Volksvertreter/-innen und kein lästiges Übel, das mit geändertem Auszählverfahren zu Lasten kleinerer Parteien und Gruppierungen eingeschränkt werden müsse. Vielfalt bedeutet auch keine Zersplitterung, die die Funktionsfähigkeit eines Kommunalparlaments gefährdet. Außerdem würde das geänderte Auszählungsverfahren das Verfassungsprinzip der Gleichwertigkeit der Stimmen einschränken, da es große Parteien unangemessen bevorzugt.

Darüber hinaus sieht die Stadtverordnetenversammlung auch die geplanten Änderungen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden kritisch. Die Entscheidungs- und Handlungsspielräume für kommunale Gremien sind bereits durch vielfältige Entscheidungen zu ihren Lasten auf übergeordneter Ebene eingeschränkt. Deshalb sind vor allem auf lokaler Ebene diese Instrumente der direkten Demokratie wichtig und sollten nicht weiter behindert werden.

Begründung:

Der Hessische Landtag diskutierte in erster Lesung über die Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), die auch eine Änderung des Auszählverfahrens bei Kommunalwahlen enthält.

Das von der Landesregierung aus CDU und SPD angestrebte Auszählverfahren geht zu Lasten kleiner Parteien und Gruppen. Man bezeichnet die Vielfalt in den Kommunalparlamenten schlicht als Zersplitterung. Vielfalt in der Demokratie bedeutet für uns aber, die Verschiedenheiten an Meinungen, Interessen, Weltanschauungen und sozialen Gruppen anzuerkennen und zu fördern. Unsere Gesellschaft ist nicht homogen, sondern besteht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gruppen und Einzelpersonen, die unterschiedliche Werte, Überzeugungen, Interessen und Identitäten vertreten.

Auf kommunaler Ebene bilden sich sogar häufig lokale Wahllisten. Das zeigt nicht nur die grundsätzliche politische Vielfalt. Das macht doch auch deutlich, dass manchmal Interessen schon zwischen Stadtteilen verschieden sein können. Diese müssen doch Gehör finden. In einer Demokratie und pluralen Gesellschaft ist es wichtig, diese Vielfalt zu respektieren und politische Institutionen so zu gestalten, dass sie die verschiedenen Interessen und Stimmen auch berücksichtigen können, statt sie als lästiges Übel zu sehen, dessen Einzug in die kommunalen Parlamente verhindert werden muss.

In Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit und einer gefühlten Distanz zu übergeordneten Entscheidungsgremien sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wichtiger Bestandteil der vor Ort erlebten gesellschaftlichen Verwirklichung. Gerade vor Ort können die Auswirkungen von Entscheidungen am besten bewertet werden. Eine Bürgerbeteiligung in etwaigen Plan- und Genehmigungsverfahren kann dies nicht vollständig ersetzen. Deshalb sollte dieses wichtige Element der direkten Demokratie auf lokaler Ebene uneingeschränkt Bestand haben und nicht beschnitten werden.

Eingereicht am:
1. Dezember 2024

Behandelt am:
10. Dezember 2024

Ergebnis:
abgelehnt