Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, den Charakter des Rodheimer Schwimmbads als familienfreundliches Schwimmbad zu stärken. Der Magistrat wird beauftragt, die Badeordnung anzupassen, so dass Rauchen nur noch in einer ausgewiesenen begrenzten Zone erlaubt ist.
Begründung:
Bei der Sanierung und Neugestaltung des Schwimmbads wurde das Schwimmbad insgesamt noch familienfreundlicher geplant. Hier ist vor allem die Verlegung des Kleinkinderbeckens und die verbesserte Ausstattung zu nennen.
Wenngleich das Rauchen im Freien für die Nichtraucher*innen in der Nähe weniger gesundheitsgefährdend ist als in Innenräumen, kann man beim Schwimmbad durch die große Zahl der Kinder- und Jugendlichen unter den Nutzer*innen besondere Standards anlegen.
Wenn wir von einer größeren Attraktivität des Schwimmbads und einer steigenden Zahl der Besucher*innen ausgehen, kann die Möglichkeit in weiten Teilen des Geländes zu rauchen, negative Auswirkungen für andere Nutzer*innen bedeuten. Deshalb sind wir überzeugt, dass die Einrichtung einer begrenzten Zone, in der Rau- chen erlaubt ist, im Interesse der Familien und Nichtraucher*innen ist.
An verschiedenen Orten haben Freibäder bereits solche gesundheitsfördernden Konzepte umgesetzt. In der Umgebung von Rosbach sind hier zum Beispiel die Frankfurter Bäder (Rauchen nur in ausgewiesenen Zonen) oder das Frei- und Hallenbad des Mainzer Schwimmvereins (komplettes Rauchverbot) zu nennen.