Antrag

Stabstelle Bürgermeister „Klimaschutzmanager*in“

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die Stabstelle Bürgermeister werden Mittel zur Finanzierung einer befristeten Stelle für eine/n Klimaschutzmanager*in (E11) vorgesehen.

Die hierfür notwendigen Mittel in Höhe von 17.500 EUR werden im Haushalt 2023 bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2024 werden 35.000 EUR eingestellt.

Für diese Maßnahme kann eine Förderung aus der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragt werden. Deshalb wird die Position zunächst für 2 Jahre befristet besetzt. Die Umwandlung in eine unbefristete Stelle nach Ablauf der 2 Jahre ist angestrebt.

Begründung:

Um die in internationalen Abkommen festgeschriebenen Ziele zu erreichen, müssen die Klimaschutzmaßnahmen auf allen Ebenen verstärkt werden.

Die Kommunen befinden sich dabei im Spannungsfeld von formulierten Erwartungen und begrenzter Ressourcen.

Bisher ist Klimaschutz zusammen mit Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung in einer Stelle zusammengefasst. Wir möchten die Ressourcen für die wichtige Querschnittsaufgabe Klimaschutz verstärken.

Von der Einrichtung einer neuen Stelle „Klimaschutzmanager*in“ versprechen wir uns:

  • Kontinuierliche Umsetzung des Klimaschutzkonzepts
  • Weitere inhaltliche Ausgestaltung und Erweiterung des bestehendenKlimaschutzkonzepts
  • Dezidierte Ressourcen für die Umsetzung von Projekten und Vorhaben im BereichKlimaschutz, unabhängig von Anforderungen in den Bereichen Wirtschaftsförderungund Stadtentwicklung.
  • Zusätzliche Möglichkeiten für die Akquisition von Fördermitteln für geplanteMaßnahmen
  • Verbesserte Möglichkeiten für die Beratung von Bürger*innen, Organisationen,Einrichtungen und Unternehmen zum Thema „Klimaschutz“
  • Verstärkte Aktivitäten in Sachen Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Foren,um die Bürger*innen zu informieren und zu beteiligen
  • Intensivere Vernetzung mit Fachleuten und Organisationen auf regionaler undüberregionaler Ebene
  • Freisetzung von Ressourcen für die Bereiche Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung

Durch eine mögliche Bundesförderung kann der finanzielle Aufwand für die Stadt begrenzt werden. Wir sehen die im Haushalt der Stadt vorgesehenen Mittel als eine wichtige Zukunftsinvestition an.

Eingereicht am:
14. Februar 2023

Behandelt am:
28. Februar 2023

Ergebnis:
abgelehnt