Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Stabsstelle Bürgermeister werden Mittel zur Finanzierung einer befristeten Stelle für eine/n Klimaschutzmanager*in (E11) vorgesehen.
Die hierfür notwendigen Mittel in Höhe von 19.500 EUR werden im Haushalt 2024 bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 erhöhen sich die für die Finanzierung der Stelle benötigten Mittel auf 39.000 EUR.
Die Stelle wird zunächst auf 2 Jahre befristet, um eine Förderung zu ermöglichen. Die bereitzustellenden Mittel sind ausreichend, um entweder eine halbe Stelle ohne Förderung oder eine volle Stelle mit Förderung zu finanzieren. Die Entscheidung bzgl. einer möglichen Förderung soll innerhalb der Verwaltung getroffen werden. Die Umwandlung in eine unbefristete Stelle nach Ablauf der 2 Jahre ist angestrebt.
Begründung:
Um die in internationalen Abkommen festgeschriebenen Ziele zu erreichen, müssen die Klimaschutzmaßnahmen auf allen Ebenen verstärkt werden.
Die Kommunen befinden sich dabei im Spannungsfeld von formulierten Erwartungen und begrenzter Ressourcen.
Bisher ist Klimaschutz zusammen mit Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung in einer Stelle zusammengefasst. Wir möchten die Ressourcen für die wichtige Querschnittsaufgabe Klimaschutz verstärken.
Die allein in den vergangenen 12 Monaten seit der letzten Haushaltsberatungen in der Stadtverordnetenversammlung eingebrachten Anträge und Anfragen mit Bezug zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zeigen auch deutlich, dass dieses Thema ganz offensichtlich nicht nur unserer Fraktion wichtig ist. Deshalb wäre es nur konsequent in der Verwaltung für eine personelle Ausstattung zu sorgen, die eine zügige und nachhaltige Bearbeitung dieser Initiativen unterstützt.
Von der Einrichtung einer neuen Stelle „Klimaschutzmanager*in“ versprechen wir uns:
- Kontinuierliche Umsetzung des Klimaschutzkonzepts
- Weitere inhaltliche Ausgestaltung und Erweiterung des bestehendenKlimaschutzkonzepts
- Dezidierte Ressourcen für die Umsetzung von Projekten und Vorhaben im Bereich Klimaschutz, unabhängig von Anforderungen in den Bereichen Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung.
- Zusätzliche Möglichkeiten für die Akquisition von Fördermitteln für geplante Maßnahmen
- Verbesserte Möglichkeiten für die Beratung von Bürger*innen, Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen zum Thema „Klimaschutz“
- Verstärkte Aktivitäten in Sachen Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Foren, um die Bürger*innen zu informieren und zu beteiligen
- Intensivere Vernetzung mit Fachleuten und Organisationen auf regionaler und überregionaler Ebene
- Freisetzung von Ressourcen für die Bereiche Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung
Durch eine mögliche Bundesförderung kann der finanzielle Aufwand für die Stadt begrenzt werden. Wir sehen die im Haushalt der Stadt vorgesehenen Mittel als eine wichtige Zukunftsinvestition an.