Entwicklung des Baugebietes „Am Belgesbaum“

Änderungsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Gremienvorlage: Entwicklung des Baugebietes „Am Belgesbaum“, 1. Bauabschnitt, Rodheim Hier: Anordnung der Baulandumlegung

Die Gremienvorlage, auf die sich der Änderungsantrag bezieht (Punkt 4 des Beschlussvorschlags für die Sitzung vom 21.11.23, Wiedervorlage als einzelner Beschlussvorschlag in der Sitzung vom 12.12.2023), ist im Bürgerinformationssystem veröffentlicht.

Gremienvorlage für die Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2023

Ausführlichere Gremienvorlage für die Stadtverordnetenversammlung vom 21.11.2023

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

4. Der Magistrat wird aufgefordert vor einem Beschluss über die Anordnung eines Umlegeverfahrens nach §46 Baugesetzbuch mögliche alternative Vorgehensweisen zu prüfen. Das Ziel ist, dass beim Beginn der Entwicklung des Baugebiets ein möglichst großer Anteil der Fläche in städtischem Eigentum ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll in einem Ausschuss beraten werden.

Begründung:

Während der vorbereitenden Workshops wurde von der Verwaltung für das Umlageverfahren argumen.ert, weil es Vorteile bei der administra.ven Umsetzung und beim Zeitplan bietet. Wir sind der Meinung, dass gerade der Faktor Zeit bzw. Geschwindigkeit des Verfahrens in der momentanen Situation nicht mehr von herausragender Bedeutung ist. Deshalb möchten wir gerne genauer prüfen, ob eine andere Vorgehensweise außer dem Vorgehen nach §45 Baugesetzbuch vorteilhaft ist, auch wenn das Vorgehen gegebenenfalls aufwendiger ist oder länger dauert.

Das Ergebnis eines möglichen Bodenumlageverfahrens ist schwer vorherzusagen. Die aktuellen Eigentumsverhältnisse im 1. Bauabschnitts des Baugebiets legen nahe, dass die Stadt nur einen geringen Anteil der Fläche erhält. Gleichzeitig werden Flächen für die Ansiedelung des geplanten Rewe Markts, des Ärzte- und Gesundheitszentrum sowie bezahlbarem Wohnbau benötigt. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt keinen Einfluss auf die Nutzung und den Verkauf von Grundstücken nehmen, die für den allgemeinen Wohnbau vorgesehen sind.

Wir finden es vorteilhaft, wenn die Stadt Rosbach möglichst großen Einfluss auf die Quartiersentwicklung und die Vergabe von Baugrundstücken hat (z.B. den Preis sowie Kriterien für die Vergabe festlegen kann). Wenn die Stadt bei Grundstücksverkäufen Vertragspartei ist, kann sie über den Kaufvertrag zusätzliche Regelungen und Vertragsstrafen festlegen und durchsetzen.

Eingereicht am:
21. November 2023

Behandelt am:
12. Dezember 2023

Ergebnis:
abgelehnt